Hochwasser Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung – Antragstellung ab sofort beim Landratsamt möglich
Für Personen bzw. Haushalte, die direkt von dem Hochwasser betroffen sind stehen seitens der Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Soforthilfen zur Verfügung:
- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Die Anträge sollen bitte postalisch an das Landratsamt Erding oder per E-Mail an hochwasser@lra-ed.de geschickt werden