Infektionsschutz und Pandemiemanagement
Aktuelle Informationen
- Epidemiologie, Statistik und Meldewesen übertragbarer Krankheiten im Landkreis Erding
- Information, Ermittlung, Koordinierung der Behandlung und der Schutzmaßnahmen übertragbarer Krankheiten
- Ermittlung bei lebensmittelbedingten Ausbrüchen von Infektionskrankheiten
- Beratung und Überwachung von medizinischen Einrichtungen bzgl. Auftreten von Infektionskrankheiten (nosokomiale Infektionen)
- Beratung und Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen und Kindergärten) bzgl. Auftreten von Infektionskrankheiten
Beratung der Öffentlichkeit über Infektionskrankheiten und deren Schutz- und Vorbeugemaßnahmen
Merkblätter
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IfSG-Meldeformular §34 für Gemeinschaftseinrichtungen
Meldepflichtige Krankheiten gemäß § 34 Abs. 6 IfSG für Kindergemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten)
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Krätzebefall (Skabies)
Für Eltern von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten
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Hygieneregeln zur Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen
Orientierungshilfe über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
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Bestimmungen zum Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt Kopflausbefall für Eltern von Kindern in Schulen Kitas.pdf
Fachinformation:
Infektionskrankheiten - Infektionsschutz
Infektionskrankheiten sind mit rund fünfzehn Millionen Todesfällen weltweit eine der führenden Todesursachen. Verantwortlich hierfür sind vor allem die schlechten sozioökonomischen und hygienischen Bedingungen sowie die oftmals unzureichende medizinische Versorgung in den Entwicklungsländern. In den Industrieländern konnten im Verlauf des 20. Jahrhunderts viele Infektionskrankheiten durch verbesserte allgemeine Lebensbedingungen und Hygiene sowie den medizinischen Fortschritt zurückgedrängt und als Todesursache ausgeschlossen werden. Seit ungefähr 30 Jahren gewinnen übertragbare Krankheiten aber auch für das Krankheitsgeschehen in den Industrieländern wieder an Bedeutung. So starben in Deutschland im Jahr 2001 über 31.000 Menschen an den Folgen einer Infektionskrankheit.
Die stärkere Verbreitung und Weiterentwicklung der Krankheitserreger hängt dabei eng mit der gesellschaftlichen Modernisierung zusammen. Entwicklungen des Städtebaus, Verkehrs, der Landwirtschaft und Industrie sind hier ebenso zu beachten wie veränderte Ernährungsgewohnheiten und die Resistenzentwicklung verschiedener Erreger gegen Antibiotika. Hinzu kommt die Ausweitung der Handels- und Verkehrswege, die ausgedehnte Reisetätigkeit und die damit verbundene Gefahr der globalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten, wie jüngst beim Schweren Akuten Respiratorischen Syndrom (SARS). Ausgehend von einem initial kleinen Infektionsherd in einer chinesischen Provinz "reiste" der Erreger in rund 30 Staaten und führte zu etwa 8.400 Infektionen und mehr als 900 Todesfällen.
). Ausgehend von einem initial kleinen Infektionsherd in einer chinesischen Provinz "reiste" der Erreger in rund 30 Staaten und führte zu etwa 8.400 Infektionen und mehr als 900 Todesfällen.
Neben bereits bekannten erlangen neuartige Krankheitsbilder an Bedeutung. Welche drastischen Auswirkungen neue Infektionskrankheiten für Mensch und Gesellschaft haben können, wird z.B. am Erworbenen Immundefizienzsyndrom (AIDS) deutlich.
(Quelle: Robert-Koch-Institut, Berlin)
Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten)
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthält im § 34 besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (GE). Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die bei bestimmten Krankheiten umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
Das Gesetz bestimmt, dass ein Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn
es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt Erding (s.u.). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Landratsamt Erding
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
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Elisabeth
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Infektionsschutz und Pandemiemanagement
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