Sitzung des Kreistages am 08.07.2024
Der Kreistag beschloss zudem, Landrat Martin Bayerstorfer die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 zu erteilen.
Zuvor beschäftigte sich das Gremium mit der Feststellung der Jahresrechnung (inklusive Klinikum Landkreis Erding) für das Jahr 2022.Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation schloss der Haushalt planmäßig mit Gesamtausgaben von rund 195,7 Mio. Euro im Verwaltungs- und 25,4 Mio. Euro im Vermögenshaushalt ab. In den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 16,1 Mio. Euro enthalten. Zusätzlich zu der geplanten Zuführung in Höhe von 9,4 Mio. Euro konnten dem Vermögenshaushalt überplanmäßig 6,7 Mio. Euro zugeführt werden. Entgegen der geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von knapp 10 Mio. Euro konnten der Rücklage 2 Mio. Euro zugeführt werden. Der Rücklagenstand zum Jahresende 2022 beträgt 17,3 Mio. Euro. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation hatte Landrat Bayerstorfer im Oktober 2022 jeder wirtschaftlichen Einheit eine Einsparung bei den Ausgaben in Höhe von 10 % für die Zeit ab November 2022 angeordnet. Bei den Personalausgaben entstanden über alle wirtschaftlichen Einheiten hinweg Minderausgaben in Höhe von rund 2 Mio. Euro. Für das Klinikum Landkreis Erding lag das Jahresergebnis bei -13,7 Mio. Euro. Einstimmig beschloss der Kreistag die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und die Entlastung des Landrats.
Darüber hinaus wurde in der heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, Landrat Martin Bayerstorfer für die Jahresrechnung 2021 der Dualen Systeme (DSD) – Landkreis Erding die Entlastung zu erteilen. Den Dualen Systemen ist die Mitnutzung der kommunalen Entsorgungsinfrastruktur (z.B. Containerplätze) gestattet. Im Gegenzug erhält der Landkreis ein sog. Nebenentgelt, das er über einen Betrieb gewerblicher Art zu verwalten hat. Daraus ergab sich 2021 ein Gewinn von knapp 420.000 Euro, der auch die neue Jahresrechnung vorzutragen ist.
Nach dem Austritt von Kreisrätin Maria Feckl aus der Partei und Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sollen auf Wunsch der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Fachausschüsse neu besetzt werden. Der Kreistag beschloss die Neubesetzung ohne Gegenstimmen. Kreisrätin Feckl wird dem Kreistag zukünftig als parteilose Kreisrätin weiter angehören.
Anlässlich des derzeit in Diskussion befindlichen Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat die CSU-Fraktion im Kreistag von Erding eine Resolution verabschiedet, um auf die schwierige Lage des Klinikums Landkreis Erding aufmerksam zu machen. Der Kreistag schloss sich gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich der Resolution mit folgendem Wortlaut an:
Der Kreistag von Erding spricht sich mit Nachdruck für den Erhalt beider Standorte des Klinikums Landkreis Erding in Erding und Dorfen aus.
- Wir fordern, dass das stationäre medizinische Leistungsangebot an beiden Standorten in mindestens der bisherigen Qualität aufrechterhalten wird.
- Wir fordern, dass die Notfallstufe 2 am Standort Erding unverändert bestehen bleibt um weiterhin eine zeitgemäße und umfassende Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sicherzustellen .
- Wir fordern, dass die Leistungsgruppen, die mit dem Gesetz eingeführt werden sollen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Dabei soll die umfassende medizinische Behandlung auf hohem Niveau sichergestellt bleiben.
-Wir setzen uns dafür ein, dass das Klinikum Landkreis Erding weiterhin eine wichtige Säule unserer Gesundheitsversorgung in der Region bleibt, damit den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe Versorgung geboten wird.
In Bezug auf die Verpflichtung von Geflüchteten zur Übernahme einer Arbeitsgelegenheit informierte Landrat Martin Bayerstorfer, dass seit Anfang Juni Asylwerbende, die sich nicht einer entsprechenden Integrationsmaßnahme befinden oder einem geregelten Arbeitsverhältnis nachgehen für sog. Arbeitsgelegenheiten herangezogen werden. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz, die im Frühjahr in Kraft getreten ist.
Wie in allen anderen Privathaushalten auch, waren und sind Asylwerbende in den Unterkünften des Landkreises verpflichtet, die Räumlichkeiten selbst zu reinigen und in ordentlichem Zustand zu halten. Zusätzlich werden Bewohnerinnen und Bewohner nun auch verpflichtet, kleinere Instandhaltungsarbeiten wie etwa Rasen- und Grünanlagenpflege oder die Sichtüberprüfung der Rauchmelder zu übernehmen. Außerhalb der Unterkünfte unterstützen die Asylwerbenden in Teams bei der Reinigung der Containerplätze im Landkreis Erding.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dürfen die Arbeitsgelegenheiten vier Stunden pro Tag nicht überschreiten und werden entsprechend vergütet. Es handelt sich ausschließlich um einfache und zumutbare Aufgaben, die dem Gemeinwohl dienen. Bei Nichterfüllung oder Verweigerung der Aufgaben besteht die Möglichkeit einer Leistungskürzung. Bisher wurden in 3 Fällen Leistungskürzungen ausgesprochen.