Abfallgebühren / Hausmüll


Tonnenanmeldung

Antragstellung

Die Restmüll- und Biotonnen sind schriftlich zu beantragen. Formulare hierfür liegen bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen bereit oder können auf dieser Seite unter "Formulare" heruntergeladen werden. Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Biomüllabfallbehälter erfolgen nur zum Monatsende. Der Antrag hierzu muss bis zum 20. Des laufenden Monates eingehen. Im Landratsamt Erding können nur Anträge bearbeitet werden, die vom Grundstückseigentümer unterschrieben worden sind.

Die Hausmüllgebühren bemessen sich nach der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl entsprechend der nachfolgenden Aufstellung. Benachbarte Grundstücke haben die Möglichkeit, durch gemeinsame Restmülltonnen Gebühren einzusparen. Nach der Restmülltonne werden auch Biotonne und Papiertonne bemessen.

Bemessung der Gebühr

Tonnen-
größe

Personen-
zahl

Berechnungs-
grundlage

Jahres-
Gebühr

¼-jährlich

monatlich

60 l

1-3

60 l

144,00 €

36,00 €

12,00 €

80 l

4

80 l

165,60 €

41,40 €

13,80 €

120 l

5-6

120 l

208,80 €

52,20 €

17,40 €

240 l

bis 12

240 l

381,60 €

95,40 €

31,80 €

1.100 l

bis 55

1.100 l

1.766,40 €

441,60 €

147,20 €

 

Über die satzungsgemäße Mindestveranlagung hinaus, können je nach Bedarf größere Behältnisse gegen die entsprechende Gebühr bezogen werden.

Unbewohnte Gewerbegrundstücke fallen nicht unter die Personenstaffelung. Für diese Grundstücke ist mindestens eine 60 Liter Restmüll- und Biotonne vorzuhalten. Gleiches gilt bei Vereinen, Behörden und Schulen, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.

Eine niedrigere Gebühr für kleinere Müllgefäße durch eine verringerte Personenzahl ist erst nach der entsprechenden Mitteilung und Antragstellung möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Gebühr wirksam. Rückwirkend werden keine Gebühren erstattet.

Erhebung und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühren werden monatlich berechnet und jeweils vierteljährlich (15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) oder auf Antrag für das ganze Kalenderjahr zum 01. Juli erhoben.

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstücks- und Wohnungseigentümer, Nießbraucher, Erbbauberechtigte sowie alle Inhaber von dinglichen Wohnungsrechten.

Mieter können keine Gebührenschuldner sein.

Gebühreneinzug

Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Lastschrifteinzug durch Angabe der Bankverbindung (nur durch den Eigentümer)
  • Dauerauftrag bei der Bank (auch für Mieter oder Pächter möglich)
  • Überweisung per Zahlkarte oder Banküberweisung
  • Bareinzahlung bei der Kreiskasse des Landratsamtes

 

Gebührenzusammensetzung

Die Hausmüllgebühr nach der Tonnengröße setzt sich für alle Haushalte gleichermaßen zusammen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr.

Die Grundgebühr beinhaltet die fixen Vorhaltekosten (Tonnenmiete und Müllabfuhr für die Rest- und Bioabfalltonnen). Diese unterscheidet sich bei den 60-Liter-, 80-Liter- und 120-Liter-Tonnen nicht, sodass alleine für die Vorhaltung dieser Tonnen die gleichen Kosten für Tonnenmiete und Entleerung entstehen.

Die Leistungsgebühr hingegen ist auf das Volumen bezogen. Ihr liegt eine Berechnung der sonstigen Leistungen (Errichtung und Betrieb der Recyclinghöfe und Containerstandorte, Entsorgung von Grüngut, Altholz, Folien u.s.w., Problemmüllsammlung, Einsatz des Holzhäckslers,…) der Abfallwirtschaft zugrunde.

Die erhobenen Gebühren werden somit nicht nur für die ordnungsgemäße Beseitigung des Restmülls verwendet, sondern finanzieren eine Reihe anderer Einrichtungen und Leistungen der Abfallwirtschaft mit.

Tonnenlieferung, -abholung und –tausch

Die Tonnen werden nur auf schriftlichen Antrag vom Eigentümer im Landratsamt oder in den Gemeindeverwaltungen vom zuständigen Unternehmer jeweils am Monatsende aufgestellt, abgeholt bzw. ausgetauscht. Defekte Mülltonnen sind zum Umtausch im Landratsamt anzumelden.

Bitte beachten Sie: Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Biomüllabfallbehälter erfolgen nur zum Monatsende. Der schriftliche Antrag hierzu muss bis zum 20. des laufenden Monates eingehen. Auslieferung und Abholdung der Papiertonne werden im Laufe des Folgemonats durchgeführt.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Becker, Claudia
Mitarbeiterin
08122 / 58-1222 08122 / 58-1142 307
van Dongen, Angelika
Mitarbeiterin
08122 / 58-1222 08122 / 58-1142 307
Hehenberger, Sabine
Mitarbeiterin
08122 / 58-1222 08122 / 58-1142 307

Abfallwirtschaft

Landratsamt Erding

Abfallwirtschaft

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: Telefon:08122 / 58-1222
Fax: 08122 / 58-1142
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Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr