Verpflichtungserklärung
Was ist die Verpflichtungserklärung?
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Die Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen.
Ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen verpflichten Sie sich, im Haftungsfall sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt und die Ausreise Ihres Gastes entstehen. Siehe hierzu die §§ 66, 68 AufenthG.
Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen)
Für die Anerkennung bzw. Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 29,- € zu zahlen (Rechtsgrundlagen § 47 Abs. 1 Nr. 12 und § 49 Abs. 2 Aufenthaltsverordnung). Diese ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr auch entsteht, wenn einer der zuvor genannten Ausschlussgründe vorliegt oder die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden konnte.
Haftungsrisiko
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gehen Sie, ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen, ein im Haftungsfall mitunter erhebliches finanzielles Risiko ein. Bitte lesen Sie deshalb die Belehrungen besonders sorgfältig durch.
Wie kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben
Zum Onlineantrag!
Alternativ können Sie auch zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung das PDF-Formular verwenden.
Zur Abgabe des Antrages benötigen Sie einen Termin, den Sie unter der Rufnummer 08122/58-1700 oder alternativ per E-Mail auslaenderamt@lra-ed.de vereinbaren können.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Murtada,
Hanan-Anna
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1700 | +49 8122 58-1272 | 021 | auslaenderamt@lra-ed.de |
Haid,
Jessica
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1211 | +49 8122 58-1272 | 021 | auslaenderamt@lra-ed.de |
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