Nichtraucherschutzgesetz
Seit dem 01.08.2010 besteht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG, umgangssprachlich Nichtraucherschutzgesetz) in seiner derzeitigen Fassung.
- Hier wird geregelt, in welchen Gebäuden bzw. Betrieben das Rauchen unzulässig ist.
- Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Einrichtungen für Kinder / Jugendliche.
- Sofern Sie Fragen oder Beschwerden haben, bitten wir diese direkt an uns zu richten.
- Beschwerden sollten schriftlich und detailliert erfolgen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
|
+49 8122 58 1204 | +49 8122 58 1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Gaststättenrecht
AdresseLandratsamt Erding
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr