Jagdrecht
Aktuelles:
Die Bundeswehr führt vom 02.05.2025 bis einschl. 15.05.2025 Übungen u.a. im Regierungsbezirk Oberbayern durch, sodass die Jagdreviere im Landkreis Erding betroffen sein könnten.
Abschuss des Bisam durch Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübung:
Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat mit Schreiben vom 24.02.2025 bekanntgegeben, dass es für die Erlegung des Bisams durch Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübung weder einer artenschutzrechtlichen noch einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf. Jäger dürfen den invasiven Bisam in ihren Revieren, sowohl gezielt oder auch als „Beifang" bei der Jagd auf andere Wildarten, erlegen.
Soll die Bekämpfung des Bisam zudem unter Einsatz von Nachtsichttechnik erfolgen, ist § 4 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu beachten. Danach ist der Einsatz bestimmter Verfahren und Geräte (darunter gem. § 4 Abs. 1 Nr. 7 auch die Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern) grundsätzlich verboten. Allerdings kann eine Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von Nachtsichttechnik bei den zuständigen höheren Naturschutzbehörden beantragt werden.
Weiteres:
Am 30.12.2023 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Voraussetzungen für die behördliche Anerkennung von Nachsuchengespannen schafft. Damit wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen, sowie ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.
Anträge auf Anerkennung sind ab sofort bis 19. Januar 2024 möglich. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für Interessierte Informationen und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung unter folgenden Link zur Verfügung:
Dienstleistungen
- Gestaltung der Jagdreviere
- Betreuung der Jagdgenossenschaften und Rechtsaufsicht
- Erlass und Vollzug von Verordnungen (z.B. Wildschutzgebiete)
- Prüfung und Bestätigung von Jagdpachtverträgen
- Bestätigung von Jagdaufsehern
- Genehmigung von Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
- Ausnahmen von der Schonzeit
- Ausnahmen von der BundeswildschutzVO
- Ordnungswidrigkeiten
- Strafsachen
- Genehmigung und Überwachung von Wildgehegen
- Sonstige jagdliche Angelegenheiten (z.B.Fütterungen, Wegerecht, Wildkrankheiten, Jagd- und Wildschäden)
- Beratung und Auskünfte
Allgemeinverfügungen
- Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild vom 09.07.2020.pdf
- Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung vom 02.07.2020.pdf
- Allgemeinverfügung Schonzeitverkürzung Jungdachse
- Allgemeinverfügung Schonzeitverkürzung Rabenkrähe
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gaßner,
Simone
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1205 | +49 8122 58 1288 | 218 | simone.gassner@lra-ed.de |
Mettin,
Miriam
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1061 | +49 8122 58 1288 | 215 | Miriam.Mettin@lra-ed.de |
Bitte vereinbaren Sie vor einer Vorsprache im Bereich Jagdrecht vorab telefonisch
oder per E-Mail jagd@lra-ed.de einen Termin
Landratsamt Erding
Jagd- und Fischereirecht
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
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Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr