Güterkraftverkehr

Beschreibung

  • Die Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist erlaubnispflichtig.

   

Nationale Güterkraftverkehrserlaubnis

  • Für innerstaatliche Transporte ist eine nationale Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. Die Erteilung setzt insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung des Unternehmens bzw. der verantwortlichen Person voraus.
        
  • Die Erlaubnis wird dem Unternehmer auf bis zu 10 Jahre befristet erteilt.

 

Gemeinschaftslizenz (EU)

  • Für grenzüberschreitende Beförderungen innerhalb der Europäischen Union ist eine gültige Gemeinschaftslizenz gemäß Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 notwendig. Die Lizenz berechtigt zur Durchführung gewerblicher Güterbeförderungen im EU-Binnenmarkt.
        
  • Der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, bedürfen seit 21. Mai 2022 einer Gemeinschaftslizenz.
         
  • Die Lizenz wird auf bis zu 10 Jahre befristet erteilt und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr (vgl. § 3 GüKG).
        
  • Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar.

 

Sie beantragen erstmalig die Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz?

Fordern Sie die hierfür notwendigen Antragsunterlagen unter der E-Mail verkehrswesen@lra-ed.de an.


Für Sie zuständig

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Grätz, Claudia
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