Kiesabbau
Hinweis
Kiesabbau mit Grundwasseraufschluss oder im Grundwasserschwankungsbereich bedarf einer Erlaubnis durch die Untere Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt. Bei größeren Vorhaben kann sich auch die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben.
Nassabbaustellen sollen aus Gründen des Grundwasserschutzes grundsätzlich nicht verfüllt werden. Eine ausnahmsweise Nassverfüllung mit Fremdmaterial kann nur genehmigt werden, wenn die Verfüllung aus Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Zu den Gründen des öffentlichen Interesses an einer Nassverfüllung zählen insbesondere Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen.
Abbau und Rekultivierung müssen nach den Vorgaben des Eckpunktepapiers für die Verfüllung von Gruben und Brüchen erfolgen.
Informationen und Checklisten
Für Sie zuständig
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Kaiser,
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