Antrag auf Auskunft aus dem Wasserbuch
Hinweis
Bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Erding wird das Wasserbuch geführt, in welches insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete wie auch Genehmigungen zu Gewässerausbauten einzutragen sind. Auskünfte und Einsichtnahme in das Wasserbuch sind auf Antrag möglich.
Die gewünschte Auskunft sollte möglichst konkret beschrieben werden (z.B. Name des Gewässers, Lage, etc.).
Gesetzliche Grundlage
§ 87 WHG i.V.m. Art. 53 BayWG
Formular
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Groß,
Angelika
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1410 | +49 8122 58 1033 | 102 | angelika.gross@lra-ed.de |