Bohrungen (thermische Nutzung)
Für die Errichtung eines Förderbrunnens und eines Schluckbrunnens zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ist eine Bohranzeige erforderlich.
Zusätzlich zur Bohranzeige beim Landratsamt ist eine digitale Bohranzeige an das Bayerische Landesamt für Umwelt zu richten.
Gemäß Geologiedatengesetz (GeoIDG) müssen unabhängig von dieser wasserrechtlichen Bohranzeige alle Bohrungen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Landesamt für Umwelt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht nach Geologiedatengesetz gilt auch für Bohrungen, die nicht auf Grundwasser einwirken. Sie kann unter https://www.lfu.bayern.de/geologie/geoldg/digitale_anzeige/index.htm einfach und schnell im Internet erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der Bohrungen auch dem Landesamt für Umwelt zu übermitteln sind (bitte senden an: bohrungen@lfu.bayern.de).
Hinweis
Für die Grundwasserbenutzung zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ist gem. Art. 70 BayWG eine wasserrechtliche Erlaubnis, unter Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (2fach), im Landratsamt Erding zu beantragen.
Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen (extern)
- https://www.wwa-m.bayern.de/service/antraege_formulare/index.htm#bor (externer Link)
- Datenschutzhinweis:
https://www.wwa-m.bayern.de/impressum/index.htm (externer Link)
Links & Downloads
Bohranzeige für Brunnen zur thermischen Nutzung des Grundwassers gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Grundwasserwärmepumpen kleiner 50kJ/s (externer Link)
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mitarbeiterin
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