Brunnen zur privaten Brauch- und Trinkwasserversorgung
Hinweise
Hierunter fallen z.B. Brunnen zur Feldbewässerung, zur thermischen Nutzung, Eigenwasserversorgung. Über die unten stehenden Formulare kann die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis für eine Feldbewässerung beantragt werden. Bei Errichtung eines Brunnens ist der Erdaufschluss vor Maßnahmenbeginn anzuzeigen (Bohrungen und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen)
Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens zur Gartenbewässerung ist nur anzeigepflichtig- hierfür ist eine Bohranzeige erforderlich (Anzeigepflichtige Bohrungen und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen). Für die anschließende Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung ist keine weitere Erlaubnis erforderlich.
Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen (ext. Links)
https://www.wwa-m.bayern.de/service/antraege_formulare/index.htm#bwv
Datenschutzhinweis: https://www.wwa-m.bayern.de/impressum/index.htm
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hagl,
Verena
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1229 | +49 8122 58 1033 | 103 | verena.hagl@lra-ed.de |