Wärmepumpen / Kühlanlagen

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt,
benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.
    

Benötigte Unterlagen

   
Alle Unterlagen werden in Papierform in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
 

Bis einschließlich 50 kW:

Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener
Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:

  • formloses Antragsschreiben
  • Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft

     
Über 50 kW:

Vorhaben über 50 kW Leistung werden nicht durch einen Privaten Sachverständigen,
sondern durch das Wasserwirtschaftsamt München begutachtet.

   

Hinweis

In beiden Fällen ist eine Bohranzeige notwendig.
   
 

Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen (extern)

Links & Downloads

 

Für Sie zuständig

   
Bei Grundwasserwärmepumpen bis 50 kW

Name Telefon Telefax Zimmer
Kratzer, Monika
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1521 +49 8122 58 1033 100

Bei Grundwasserwärmepumpen über 50 kW

Name Telefon Telefax Zimmer
Hagl, Verena
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1229 +49 8122 58 1033 103

Wasserrecht (Dienstgebäude)

AdresseWasserrecht (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Wasserrecht (Postanschrift)

AdresseWasserrecht (Postanschrift)
Postfach 1255
85422   Erding