Wärmepumpen / Kühlanlagen
Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt,
benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papierform in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
Bis einschließlich 50 kW:
Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener
Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:
- formloses Antragsschreiben
- Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
Über 50 kW:
Vorhaben über 50 kW Leistung werden nicht durch einen Privaten Sachverständigen,
sondern durch das Wasserwirtschaftsamt München begutachtet.
Hinweis
In beiden Fällen ist eine Bohranzeige notwendig.
Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen (extern)
- https://www.wwa-m.bayern.de/service/antraege_formulare/index.htm#bor (externer Link)
- Datenschutzhinweis:
https://www.wwa-m.bayern.de/impressum/index.htm (externer Link)
Links & Downloads
- Bohranzeige für Brunnen zur thermischen Nutzung (externer Link)
- Merkblatt Grundwassernutzung durch Wärmepumpen-/Kühlanlagen bis einschließlich 50 kW (externer Link)
- Merkblatt Antragsunterlagen für die Begutachtung mit mehr als 50 kW (externer Link)
Für Sie zuständig
Bei Grundwasserwärmepumpen bis 50 kW
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Kratzer,
Monika
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1521 | +49 8122 58 1033 | 100 | monika.kratzer@lra-ed.de |
Bei Grundwasserwärmepumpen über 50 kW
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Hagl,
Verena
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1229 | +49 8122 58 1033 | 103 | verena.hagl@lra-ed.de |