Wasser- und Bodenverbände

Hinweise

     
Wasser- und Bodenverbände übernehmen im Landkreis Erding überwiegend Aufgaben im Bereich der Gewässerunterhaltung, des Hochwasserschutzes und der Beschaffung und Bereitstellung von Wasser.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie eng mit Kommunen, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Fachbehörden zusammen.

Das Landratsamt unterstützt diese Verbände durch fachliche Beratung und Aufsicht.

  

Der Verband bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde gemäß § 75 Abs.1 und Abs.2 Wasserverbandsgesetz (WVG)

  1. zur unentgeltlichen Veräußerung von Vermögensgegenständen,
      
  2. zur Aufnahme von Darlehen, die über eine in der Satzung festzulegende Höhe hinausgehen,
       
  3. zur Übernahme von Bürgschaften, zu Verpflichtungen aus Gewährverträgen und zur Bestellung von Sicherheiten,
       
  4. zu Rechtsgeschäften mit einem Vorstandsmitglied einschließlich der Vereinbarung von Vergütungen, soweit sie über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehen,
       
  5. zu Rechtsgeschäften, die einem in den Nummern 1- 4 genannten Geschäften wirtschaftlich gleichkommen.

Die Rechtsverhältnisse des Verbands und die Rechtsbeziehungen zu den Verbandsmitgliedern werden durch eine Satzung  geregelt, soweit nicht das Wasserverbandsgesetz oder Rechtsvorschriften der Länder etwas anderes bestimmen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 58 Abs.2 WVG der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Eppelein , Sabine
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1729 +49 8122 58 1033 103

Wasserrecht (Dienstgebäude)

AdresseWasserrecht (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Wasserrecht (Postanschrift)

AdresseWasserrecht (Postanschrift)
Postfach 1255
85422   Erding