Sportförderung
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2025
- Der Freistaat Bayern fördert den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale.
- Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist.
- Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.
- Die Übungsleiterzuschüsse des Landkreises und die staatliche Vereinspauschale bemessen sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder und der eingereichten anerkannten Übungsleiterlizenzen.
Der Antrag auf Vereinspauschale muss mit allen Anlagen bis spätestens
Montag 3. März 2025
eingereicht werden.
Hinweise:
Zur Beantragung der Vereinspauschale 2025 benötigen Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular. Wir möchten Sie insbesondere auf den Onlineantrag hinweisen. Für diesen stehen Ihnen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat und die BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID).
Wie bereits in den letzten Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtages das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet, der Antrag muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 3. März 2025 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein.
Der Antrag muss vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen müssen enthalten sein. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
- Auszug der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern
>>Download<<
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2025
>>Download<< - Anerkennung der Trainer- Übungsleiterlizenzen
Welche Trainer- und Übungsleiterlizenzen anerkannt werden, können Sie in der Liste der anerkannten Trainer- Übungsleiterlizenzen entnehmen.
>>Download<< - Erklärung zur Einreichung von Lizenzen bei zwei Vereinen
Sollte eine Trainerlizenz auf zwei Sportvereine aufgeteilt werden ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ in den Antragsunterlagen beider Vereine beizulegen.
>>Download<< (Formblatt)
- Wir bitten um Beachtung der Datenschutzhinweise
Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular/Onlineantrag
- Lizenzen (Original oder in Kopie)
- bei Aufteilung einer Lizenz zwischen zwei Vereine (Erklärung)
- Kopie des Freistellungsbescheides (Anerkennung der Gemeinnützigkeit)
Online-Formular
Downloads
Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“
Die Bayrische Staatsregierung möchte die Schwimmfähigkeit der Kinder mit dem Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ unterstützen. Zu Beginn des Kindergartenjahres erhalten alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50,- Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Die Gutscheine können bei allen bayrischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG und auch bei einigen privaten Anbietern eingelöst werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem jeweiligen Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er den Gutschein annimmt. Weiterführende Informationen zum Schwimmförderprogramm finden Sie hier (externer Link) auf der Homepage des Bay. Innenministeriums.
Externe Links
Investive Sportförderung im Landkreis Erding
Der Landkreis Erding gewährt auf Antrag den Vereinen einen Kreiszuschuss für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports. Berechtigt sind die dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) und dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) angeschlossenen Vereine und Verbände im Landkreis Erding. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt bei Maßnahmen, die ausschließlich dem Jugendsport dienen 15%. Für alle anderen Maßnahmen, die überwiegend dem Jugendsport dienen, bis zu 10% der durch Kostenvoranschläge nachgewiesenen Herstellungskosten bzw. des Anschaffungspreises, jedoch nicht mehr als 15.000, -- € je Maßnahme. Für die Beschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss 10% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 512, -- € je Großgerät. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Kauf gestellt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den Förderrichtlinien. Der Antrag ist bis spätestens zum 01.04. eines jeden Jahres im Fachbereich 11 – Kreisentwicklung einzureichen.
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Für Sie zuständig:
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Haas,
Eva-Maria
Mitarbeiterin
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+49 8122 58-1154 | +49 8122 58-1252 | 314 | haas.eva@lra-ed.de |