Entwarnung im Landkreis Erding – Letzte Restriktionszonen zur Newcastle-Krankheit werden aufgehoben
Der erste Fall der Tierseuche war am 25.02.2026 in einem Legehennenbetrieb amtlich festgestellt worden. In den darauffolgenden Wochen verzeichnete das Veterinäramt weitere Ausbrüche in verschiedenen Betrieben, was umfassende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie die Einrichtung großräumiger Restriktionszonen erforderlich machte, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die Aufhebung der Zonen ist nun möglich, da sämtliche gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnungen wie zum Beispiel Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe, erfüllt sind. Zudem wurden alle Geflügelhaltungen in der ehemaligen Schutzzone klinisch sowie zum Teil durch Probennahme für Labordiagnostik untersucht, während in der Überwachungszone stichprobenartige Kontrollen durchgeführt wurden. Da alle Untersuchungen der Betriebe in den Restriktionszonen keine weiteren Hinweise ergaben, die vorgeschriebenen Fristen zum Stichtag abgelaufen sind und keine neuen Krankheitsanzeichen in den Geflügelhaltungen im Landkreis Erding bekannt wurden, ist die Aufrechterhaltung der Maßnahmen aus fachlicher Sicht nicht mehr notwendig.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung wurde am 02.04.2026 durch das Landratsamt Erding erlassen:
www.landkreis-erding.de/media/27260/260402-sonderamtsblatt_nr17.pdf
Aktuelle Informationen zur Tiergesundheit sind weiterhin auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.
Trotz der Aufhebung der Zonen mahnt das Landratsamt weiterhin zur Wachsamkeit und weist darauf hin, dass für Menschen keine Gefahr durch das Virus besteht. Hühner- und Putenhalter bleiben jedoch in der Pflicht, ihre Bestände konsequent gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Diese Impfpflicht gilt unabhängig von der Bestandsgröße. Ebenso müssen alle Haltungen behördlich angemeldet und Bestandsregister geführt werden. Die Einhaltung strenger betriebshygienischer Maßnahmen, wie der Wechsel des Schuhwerks und die Reinigung der Hände vor dem Stallzutritt, bleibt der wichtigste Schutz vor einem erneuten Eintrag von Seuchenerregern.