Kommunalwahl 2026 - Probestimmzettel und Musterstimmzettel
Insgesamt stehen den Wählerinnen und Wählern 60 Stimmen zur Verfügung. Diese Stimmen können auf die Listen oder deren Kandidaten entsprechend verteilt werden. Das Kommunalwahlrecht hat verglichen mit den anderen Wahlen viele Besonderheiten. Es darf kumuliert und panaschiert werden, d.h. einzelnen Kandidaten kann man bis zu drei Stimmen geben und man darf seine 60 Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Wenn der Wähler nicht alle Stimmen für einzelne Bewerber verwendet, kann zusätzlich noch eine Liste angekreuzt werden. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
Zum Vergeben oder Entfernen der Stimmen einfach die Listenkreuzfelder (Kreise neben dem Namen der Partei oder Wählergruppe) oder die Bewerberkreuzfelder (links neben den Bewerbern) anklicken. Durch Anklicken des Namens eines Bewerbers wird dieser gestrichen.
Selbstverständlich ist der Test kostenlos und es werden keinerlei persönliche Daten gespeichert.