Rücksicht auf Bodenbrüter

Von März bis August brüten zahlreiche Vogelarten auf Wiesen, Äckern und Brachflächen direkt am Boden. Ihre Nester legen sie gut versteckt in kleinen Bodenmulden oder flach im Gras an. Damit die Jungvögel erfolgreich aufwachsen können, sind sie in dieser sensiblen Zeit besonders auf Ruhe und Schutz angewiesen.

Der Landkreis Erding bittet daher Erholungssuchende um Rücksichtnahme. Hunde sollten in Feld und Flur grundsätzlich angeleint und Wege nicht verlassen werden. So wird vermieden, dass brütende Vögel aufgescheucht oder Gelege unabsichtlich zerstört werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt über Wiesen und Äcker laufen. Abgesperrte oder gekennzeichnete Bereiche sind zu respektieren, da dort Nester geschützt werden. In Schutzgebieten wie Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogel- oder FFH-Gebieten gilt in der Regel eine Leinenpflicht.

Ein besonderer Fokus liegt im Landkreis auf dem Schutz des Kiebitzes. Die Art gilt als stark gefährdet und ist in der Roten Liste in Kategorie 2 geführt. Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Flächen Kiebitz-Gelege entdecken, können für den Schutz der Nester bis zum Schlupf der Jungtiere eine Prämie als Ausgleich für den entstehenden Mehraufwand erhalten. In der Praxis werden die Gelege mit einer kleinen Absteckung von etwa 10 bis 20 Quadratmetern markiert, damit diese Fläche bei der Bewirtschaftung ausgespart wird.

Informationen erteilt die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Erding unter artenschutz@lra-ed.de oder telefonisch unter 08122/58-1241.