Sitzung des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt am 19.03.2025

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt beschloss das Gremium mehrheitlich (12:1 Gegenstimme Kreisrat Rutz), dem Kreistag zu empfehlen, der Herausnahme eines Bereiches bei Eicherloh aus dem Landschaftsschutzgebiet „Schutz von Eicherloh und Umgebung“ zuzustimmen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass die Bauleitplanung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches genehmigungsfähig ist.

Der Kreistag hatte dem Vorhaben bereits vor sechs Jahren grundsätzlich zugestimmt. Durch ein damals anhängiges Verfahren am Europäischen Gerichtshof in Bezug auf die Frage, ob das Unionsrecht vor Erlass einer naturschutzrechtlich veranlassten Schutzgebietsverordnung aufgrund der SUP-Richtlinie eine Strategische Umweltprüfung (SUP) oder eine Entscheidung der Mitgliedstaaten über die Durchführung einer solchen Prüfung verlangt, kam es zu erheblichen Verzögerungen, die nicht in der Verantwortung des Landkreises Erding liegen. Die betroffenen Gemeinden waren in diesem Zusammenhang zum weiteren Vorgehen befragt worden und die Gemeinde Finsing hatte beschlossen, das Verfahren bis zur Gerichtsentscheidung ruhen zu lassen. Mittlerweile wurden sämtliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bearbeitet. Zehn der abgegebenen Stellungnahmen beinhalten keine Einwände bzw. erklärten Einverständnis, eine (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) machte Auflagen geltend und eine Stellungnahme (Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erding) lehnt die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ab. Auch die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit und eine sogenannte Freiwillige Strategische Umweltprüfung sind erfolgt. In dieser wird die Wirkung der geplanten Herausnahme auf die Schutzgebietsziele sowie die Schutzgüter und die Kompatibilität mit der Landesplanung in den Grundzügen auf übergeordneter Ebene geprüft.

Wie in der Sitzung vom November beschlossen, soll die ED 12 bei Brandlengdorf mit einer Breite von 7 Metern ausgebaut werden. Die Kreisstraße soll so weit verschoben werden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, eine Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h möglich ist und ein G+R auf der Fläche der bestehenden Kreisstraße gebaut werden kann. Die Frage einer möglichen Förderung muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Das Gremium stimmte diesem Vorgehen mehrheitlich zu (12:1 Gegenstimme Kreisrat Geiger)

er Ausschuss beschloss zudem, die derzeit im Landkreis Erding geltende Tarifregelung in Bezug auf Kurzstrecken im MVV-Ruftaxi der Struktur der weiteren MVV-Landkreise anzupassen. Da das Ruftaxi-Angebot aufgrund kleinerer und komfortabler Fahrzeuge und oft auch kürzerer Fahrzeit im Vergleich zum Regionalbus das höherwertige Angebot darstellt, wird hier künftig auch für Fahrten von weniger als vier Haltestellen der Normaltarif berechnet.

Der Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt fasste zudem den Beschluss, die Verwaltung mit der Neukalkulation der Müllgebühren für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 zu beauftragen. Die Gebühren setzen sich aus Grund- und Leistungsgebühren zusammen. Die Grundgebühr beinhaltet die fixen Vorhaltekosten wie Tonnenmiete und Entleerung der Rest- und Bioabfalltonnen. Diese sind bei den 60-Liter-, 80-Liter- und 120-Liter-Tonnen identisch, so dass alleine für die Vorhaltung dieser Tonnen die gleichen Kosten für Tonnenmiete und Entleerung entstehen. Bei der 240-Liter und der 1100-Liter-Tonne sind die Miet- und Entsorgungskosten höher. Diese werden bei der Berechnung der Grundgebühr auch entsprechend berücksichtigt.

Die Leistungsgebühr ist auf das Volumen bezogen. Ihr liegt neben der Beseitigung des Restmülls auch die Berechnung der sonstigen Leistungen der Abfallwirtschaft zugrunde, wie etwa Errichtung und Betrieb der Recyclinghöfe und Containerstandorte, Entsorgung & Verwertung von Wertstoffen, Problemmüllsammlung, Einsatz des Landkreishäckslers sowie Abfuhr und Tonnenmiete der Papiertonnen.

Die über die Gebühr finanzierten Serviceleistungen sollen weiter angeboten werden.
Diese sind aktuell:

  • kostenlose Wertstoffabgabe an den Recyclinghöfen
  • Sperrmüllabholdienst bzw. Sperrmüllgutschein zur Selbstanlieferung
  • Inanspruchnahme Landkreishäcksler
  • Abgabe von Problemabfällen am Giftmobil

Der Sperrmüllgutschein soll auch weiterhin nur für die Müllumladestation Isen angewendet werden können. Ein Einlösen an Recyclinghöfen ist aufgrund der Gewichtsberechnung und der anlieferbaren Mengen nicht möglich.