Update: Newcastle-Krankheit in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Erding

Wie bereits berichtet, ist im Landkreis Erding in einem großen Nutzgeflügelbetrieb der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden.

Die endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Proben aus dem Betrieb untersucht hat, liegt für einen der Ställe vor. Vier weitere Einheiten des Betriebs waren inzwischen als Verdachtsbetriebe einzustufen.

Die betroffenen Legehennenhaltungen sind durch das Veterinäramt des Landratsamtes Erding entsprechend der staatlichen Vorgaben umgehend gesperrt worden, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen verfügt worden. Die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung der betroffenen Geflügelbestände an den fünf betroffenen der insgesamt sechs Standorte der betrieblichen Einheit sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen.

Insgesamt mussten dort etwas mehr als 100.000 Legehennen gekeult werden. Die Keulungsaktionen erfolgten unter durchgehender Überwachung durch Tierärzte des Veterinäramtes.

In Folge der neuen Entwicklungen des Seuchengeschehens wurde in Abstimmung mit den staatlichen Stellen die am Freitag eingerichtete Schutzzone (mit mindestens 3 km) und Überwachungszone (mindestens 10 km) neu festgelegt sowie die bestehende Allgemeinverfügung mit den in den Zonen gesetzlich geforderten Maßnahmen entsprechend geändert. Diese ist wieder auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Zudem werden die nun neu betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter schriftlich vom Veterinäramt des Landratsamtes Erding informiert.

In der nun neu bemessenen Schutzzone befinden sich ca. 120 geflügelhaltende Betriebe und in der ausgeweiteten Überwachungszone liegen ca. 540 geflügelhaltende Betriebe. Sämtliche Betriebe in der Schutzzone und einige in der Überwachungszone sind seitens des Veterinäramtes in den kommenden Tagen in Augenschein zu nehmen und ggf. zu beproben.

Lediglich ein sehr kleiner Bereich der Überwachungszone liegt außerhalb des Landkreises Erding, und zwar im Landkreis Landshut und nun auch im Landkreis Freising. Das dortige Veterinäramt wurde entsprechend unterrichtet.

Soweit Ausnahmen von den per Allgemeinverfügung angeordneten Beschränkungen erforderlich sind, sind diese beim Landratsamt Erding, Fachbereich Veterinärwesen, entsprechend zu beantragen. Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes am Landratsamt Erding arbeiten weiterhin mit enormen Engagement, um die Tierseuche effektiv und rasch einzudämmen und die zahlreichen Detailfragen zu klären, Anfragen zu beantworten und über die eingehenden Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu befinden.

Geflügelhalterinnen bzw. –halter, welche krankheitsbedingte Auffälligkeiten bei ihren Tieren feststellen, sollen sich bitte beim Veterinäramt Erding melden.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Virus für den Menschen als ungefährlich gilt.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

   

Allgemeinverfügung:

www.landkreis-erding.de/media/27216/260302-sonderamtsblatt_nr10.pdf