Update: Weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Nutzgeflügelbetrieb im Landkreis Erding

Die Newcastle-Krankheit breitet sich im Landkreis Erding weiter aus. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Ausbruch im ersten Betrieb bereits für fünf von sechs Einheiten bestätigt hat, wurde am Mittwoch ein zweiter Betrieb mit 24.000 Hühnern amtlich positiv getestet.

Hinzu kommen zudem noch Verdachtsfälle in zwei kleinen Geflügelhaltungen im Landkreis Erding in räumlicher Nähe zu den betroffenen großen Haltungen.

Die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung all dieser betroffenen Geflügelbestände sind inzwischen vollständig abgeschlossen.

Somit mussten bislang etwa 130.000 Legehennen im Landkreis Erding gekeult werden.

Die mittels Allgemeinverfügung verfügten Regelungen bzw. Beschränkungen in der festgesetzten Schutzzone (mit mindestens 3 km Radius) und Überwachungszone (mindestens 10 km) gelten jedoch selbstverständlich weiterhin. Die Allgemeinverfügung mit einer genauen Karte der Restriktionszonen ist abrufbar auf der Webseite des Landratsamtes Erding (www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/veterinaerwesen-verbraucherschutz/veterinaerwesen/tiergesundheit/).

Alle neu betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter wurden inzwischen schriftlich vom Veterinäramt des Landratsamtes Erding entsprechend informiert.

Soweit Ausnahmen von den per Allgemeinverfügung angeordneten Beschränkungen erforderlich sind, sind diese beim Landratsamt Erding, Fachbereich Veterinärwesen entsprechend zu beantragen. Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Sämtliche Geflügelhaltungen in der Schutzzone und einige Betriebe in der Überwachungszone werden seitens des Veterinäramtes aktuell in Augenschein genommen und ggf. beprobt. Dies wird angesichts der hohen Anzahl an Geflügelhaltungen - trotz Wochenendarbeit des Veterinäramtes - noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

In diesem Zusammenhang wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass alle, die Geflügel halten, auch wenn es sich nur um wenige einzelne Tiere handelt, diese Haltung bei den Behörden anzumelden haben. Sofern dies bislang unterblieben sein sollte, muss dies umgehend nachgeholt werden.

Das Veterinäramt Erding bittet zudem die Geflügelhalterinnen bzw. –halter, die krankheitsbedingte Auffälligkeiten bei ihren Tieren feststellen, dies unbedingt und möglichst umgehend beim Veterinäramt Erding zu melden.

Alle Geflügelhaltungen werden zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes) zu verhindern. Hierzu gehören beispielsweise die Sicherung der Haltung gegen unbefugtes Betreten, Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und konsequenter Schuh- und Kleiderwechsel. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen und nähere Informationen zur Newcastle Disease finden sich auf der Website des LGL: www.lgl.bayern.de.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Virus für den Menschen als ungefährlich gilt.