Vogelgrippe - Aufhebung Stallpflicht am Ismaninger Speichersee

Laut Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nach Analyse der aktuellen Datenlage in den betroffenen Landkreisen (München, Ebersberg und Erding) kann inzwischen von einer deutlichen Entspannung der Vogelgrippe-Lage am Ismaninger Speichersee ausgegangen werden. Ein Eintrag in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wurde aus den betroffenen Landkreisen bislang nicht gemeldet.

Deshalb wird vom Landratsamt Erding die am 11.11.2025 erlassene Aufstallpflicht für den Bereich bis zu 5 km um den Ismaninger Speichersee wieder aufgehoben, und das Geflügel darf dort ab sofort wieder ins Freie.

 

Trotz Entspannung der Situation am Speichersee ist die Gefahr jedoch noch nicht ganz gebannt. Im Landkreis Erding wurde seit November bei insgesamt 24 Wildgänsen Vogelgrippe festgestellt, zuletzt bei einer Wildgans, die am 04.12.25 gefunden wurde. Entsprechende Wildvogelfunde gab es bisher in Berglern, Wörth, Finsing, Oberding, Hohenpolding, Erding und Eitting. Deshalb ist die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügel haltenden Betrieben, wie Verhindern unbefugten Betretens, stalleigene Schutzkleidung und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, weiterhin angezeigt. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine Vogelgrippe-Infektion gedacht und der Tierarzt und das Veterinäramt unverzüglich hinzugezogen werden.

 

Verendet aufgefundene oder sterbende Wildvögel bitte nicht berühren und nach wie vor dem Veterinäramt unter 08122-581470 oder vetamt@lra-ed.de melden.