Leistungsarten

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) umfassen

  • Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige,
  • Kosten der Unterkunft mit den Neben- und Heizkosten, soweit diese angemessen sind,
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt

Einmalige Leistungen sind nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) nur noch in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Erstausstattung für die Wohnung
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt

Regelbedarf und Sozialgeld

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Die aktuellen Regelsätze:



Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

Angemessene Unterkunftskosten 2019 (PDF)
Merkblatt Wohnen und Umzug (PDF)

Antragsunterlagen

Auf folgenden Link finden Sie eine Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II.
Formulare Arbeitslosengeld II
Das Merkblatt ist zu unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Hier können sie den Bescheiderklärer laden.

Bildungs- und Teilhabepaket

Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im folgenden Infoblatt.

Formulare Bildung und Teilhabe