Weitere Informationen zu Sexualisierter Gewalt
Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff "sexualisierte" Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung gehören deshalb zu den besonders gefährdeten Personengruppen.
Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie unter hilfetelefon.de (externer Link)
Hilfe und Beratung bei Vergewaltigung im Raum Erding
Spurensicherung
- Spurensicherung möglich, auch wenn (noch) keine Anzeige erstattet werden soll (ohne Anzeige werden gesicherte Spuren nach 6 Monaten vernichtet)
- Innerhalb der ersten 72 Stunden (KO Tropfen innerhalb der ersten 6-12 Stunden), am besten ungeduscht!
- (Beschädigte Gegenstände und Kleidung müssen selbst aufgehoben werden)
Liste der Kliniken in München für vertrauliche Spurensicherung nach einheitlichen Standards: https://frauennotruf-muenchen.de/erste-hilfe-informationen-fuer-betroffene/
(kostenfreier) Opferrechtsanwalt
Kontakt zu einer reinen Opferanwältin in München, die mit dem weißen Ring zusammenarbeitet, dadurch Kostenübernahme des Beratungstermins möglich. Anwältin ist dann auch vor Gericht anwesend. Frau Dr. Schöch; 089-7917127
weitere Opferanwälte, durch den weißen Ring zertifiziert: https://weisser-ring.de/system/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/anwaltsliste2024-08.pdf
Zeugenbetreuungsstelle
Am Amtsgericht Erding
- Strafabteilung (Vergewaltigung) 08122-400 103
- Familienabteilung 08122-400 644
- Sicherheit und Allgemein 08122-400 168
psychosoziale Prozessbegleitung
Ist eine intensive Form der Zeugenbegleitung vor während und nach der Hauptverhandlung, ersetzt aber NICHT die Anwältin.
Ins besonders für Kinder und Jugendliche, kann aber auch für Erwachsene beantragt werden (Ermessen des Gerichts)
Antrag bei Gericht stellen, wenn genehmigt, dann kostenfrei
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/psychosoziale-prozessbegleitung/formular_antrag_auf_anerkennung_als_pspb_pdf-vorlage_neu.pdf
https://www.justiz.bayern.de/service/psychosoziale-prozessbegleitung/