Ortstafel Forstern – Problemstellung gelöst
Vertreter der Polizeiinspektion Erding und der Unteren Straßenverkehrsbehörde nahmen die Örtlichkeit in Augenschein und wogen sämtliche Faktoren, die zur erstmaligen - rechtlich korrekten - Entscheidung geführt hatten, nochmals ab.
Unter den Aspekten, dass eine zukünftige Erschließungsabsicht des an das Eicher-Museum südlich angrenzende Grundstück besteht, das Anwesen Unterstaudham nur über eine direkte Anbindung an die St2331 angefahren werden kann und aufgrund der Maßgabe zur Reduzierung von Verkehrszeichen, eröffnet sich hier ein neuerlicher rechtlicher Spielrahmen.
Für das an den südöstlichen Ortsausgang angrenzende Grundstück mit der Flur-Nr. 1722 wurde im Jahr 2016 eine Satzung für das besondere Vorkaufsrecht durch die Gemeinde Forstern erlassen. Im Jahr 2019 sprachen Interessenten für die Bebauung des Grundstücks für ein Alten-/Pflegeheim bereits bei der unteren Straßenverkehrsbehörde vor. Dem ist zu entnehmen, dass grundsätzlich eine zukünftige Bebauungsabsicht besteht und die Ortstafel spätestens mit Bebauung erneut versetzt werden müsste.
Das Anwesen Unterstaudham ist zwar im hinteren Bereich der Ortschaft Forstern angesiedelt, kann allerdings nur über eine Zufahrtsstraße direkt an die St2331 erreicht werden. Diese Tatsache wurde bei der bisherigen Bewertung außer Acht gelassen.
Bei dem aktuellen Standort der Ortstafel ist zwingend eine zusätzliche Aufstellung des Verkehrszeichen 310 (Ortstafel) in den Straßen "Am Alten Brunnen" und "Parkweg" notwendig. Unter der Maßgabe der übergeordneten Behörden, Verkehrszeichen zu verringern, stehen wir hier mit dem Anwuchs um zwei weitere Ortstafeln im Kontrast.
"Unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse war eine neuerliche Bewertung der Sach- und Rechtslage angezeigt," erläutert Christian Mader, zuständiger Jurist am Landratsamt Erding. Zusammenfassend wurde beschlossen, dass das VZ 310 vor die Zufahrt nach Unterstaudham (gegenüber der Straße "Am Alten Brunnen") versetzt wird.
"Hier sehen wir eine verträgliche Lösung, die unserer Ansicht nach rechtlich vertretbar ist und den Bürgern der Ortschaft Forstern zugutekommt," so Landrat Martin Bayerstorfer. Das Verkehrszeichen wurde bereits an die neue Stelle versetzt.