Versand Gebührenbescheide und Gebührenmarken

In den kommenden Tagen werden die Gebührenbescheide für die Müllgebühren ab 2022 sowie die Gebührenmarken, welche an die Rest- und Biomülltonnen angebracht werden müssen, versandt.
Versand Gebührenbescheide und Gebührenmarken

Der Kalkulationszeitraum der Müllgebühren beträgt maximal 4 Jahre. Zuletzt wurden die Müllgebühren 2018 geändert. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2025 wurden die Kosten und die dafür notwendigen Gebühren ab 2022 ermittelt.

Bezeichnend ist, dass die Müllgebühren im Landkreis Erding in den letzten beiden Gebührenzeiträumen jeweils gesenkt werden konnten. Durch die Kostenentwicklung im Bereich Müllentsorgung, der Ausweitung des Bürgerservice durch erweiterte Öffnungszeiten und Neubauten von Recyclinghöfen sowie der allgemeinen Kostensteigerung im Bereich Kraftstoff- und Fahrzeugeinsatz ist eine Anpassung der Müllgebühren notwendig geworden. Im Durchschnitt haben die Müllgebühren jetzt wieder den Stand der Gebühren von 2013 erreicht.

 

Mit den Bescheiden werden zudem zum ersten Mal Gebührenmarken für die Rest- und Biomülltonnen versandt. Die Gebührenmarken dienen dazu, dass die Mülltonnen den jeweiligen Adressen zugeordnet und Verwechslungen zwischen Nachbarn somit leichter ausgeschlossen werden können. Außerdem sorgen die Marken für eine verbesserte Gebührengerechtigkeit, da künftig nur noch gekennzeichnete Tonnen geleert werden. Nicht zuletzt wird dadurch auch die Arbeit des Tonnenservice (Tausch bzw. Abholung) erleichtert.

 

Bitte kleben Sie die Marke unterhalb des gesäuberten Tonnenkamms auf der linken Tonnenseite auf und drücken diese fest an. Bei Bereitstellung mit dem Griff zur Straße ist der Aufkleber somit in Fahrtrichtung zu erkennen.

 

Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft im Landratsamt Erding gerne unter 08122/58-1222 zur Verfügung.