Erlaubnis für das Versteigerergewerbe (§ 34b GewO und VerstV)

Für die gewerbliche Versteigerung von Gegenständen ist eine Erlaubnis notwendig.

  • Zuvor ist die Prüfung der Zuverlässigkeit notwendig.
  • Zu beachten sind die Vorschriften der Versteigererverordnung (VerstV).
  • Die Verfahrensdauer liegt bei ca. 3 – 4 Wochen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
08122 / 58-1204 08122 / 58-1288 216