Erlaubnis für das Versteigerergewerbe (§ 34b GewO und VerstV)
Für die gewerbliche Versteigerung von Gegenständen ist eine Erlaubnis notwendig.
- Zuvor ist die Prüfung der Zuverlässigkeit notwendig.
- Zu beachten sind die Vorschriften der Versteigererverordnung (VerstV).
- Die Verfahrensdauer liegt bei ca. 3 – 4 Wochen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
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08122 / 58-1204 | 08122 / 58-1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |