priv. Krankenanstalten (§ 30 GewO)

Der Betrieb einer Krankenanstalt durch private Unternehmen unterliegt einer Erlaubnispflicht.

  • Zur Erteilung der Erlaubnis muss einerseits die Zuverlässigkeit,
  • andererseits aber auch die Eignung der Räume überprüft werden.
  • Auf Grund des komplexen Themenbereichs ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 - 8 Wochen zu rechnen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
+49 8122 58 1204 +49 8122 58 1288 216