priv. Krankenanstalten (§ 30 GewO)
Der Betrieb einer Krankenanstalt durch private Unternehmen unterliegt einer Erlaubnispflicht.
- Zur Erteilung der Erlaubnis muss einerseits die Zuverlässigkeit,
- andererseits aber auch die Eignung der Räume überprüft werden.
- Auf Grund des komplexen Themenbereichs ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 - 8 Wochen zu rechnen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
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08122 / 58-1204 | 08122 / 58-1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |