Im Zuge der anstehenden Krankenhausreform äußerten die Teilnehmer ihre Bedenken zu den Konsequenzen, die die angekündigte Neugestaltung insbesondere für kleinere Häuser wie das Klinikum Landkreis Erding nach sich ziehen. Landrat Martin Bayerstorfer warnte vor einer weiteren, massiven Verschlechterung der stationären Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum: „Bereits jetzt ist unsere Integrierte Leitstelle für die Landkreise Erding, Freising und Ebersberg stellenweise massiv gefordert, freie Betten für die Patientinnen und Patienten zu finden. Bei einer Konzentration der Behandlungskapazitäten auf die Ballungszentren, so wie es die Reform vorsieht, könnte sich die Situation noch deutlich verschärfen.“ Im Zuge der Reform wird es zwangsläufig zu Bettenreduzierungen und Zusammenlegung einzelner Bereiche wie auch ganzer Häuser kommen, so dass es zu weiteren Engpässen kommen wird. Auch die Vergütung des Behandlungsangebotes in sämtlichen Bereichen sei bereits jetzt katastrophal und werde sich noch weiter verschlechtern. Krankenhausträgern wie dem Landkreis Erding seien aber hier die Hände gebunden, weil selbstverständlich alle Patienten, die sich an die zentrale Notaufnahme wenden, auch behandelt werden.
Krankenhausdirektor Dr. Dirk Last mahnte unter anderem die teilweise nahezu unerfüllbaren Kriterien an, die im Zuge der Reform eine Kostenerstattung des Behandlungsangebots ermöglichen, so etwa eine durchgehende Besetzung des Herzkatheterlabors an 7 Tagen pro Woche oder die Vorhaltung sämtlicher Fachrichtungen, die bei Behandlung eines Schlaganfalls in Frage kommen könnten. Von Seiten der Chefärzte wurden vor allem die Mindestmengenvorgaben kritisiert, die im Zuge der Krankenhausreform des Bundes insbesondere auf dem Land zur Einstellung des Behandlungsangebots führen werden, da etwa bei speziellen Operationen die Fallzahlen schlicht nicht erreicht werden könnten.
Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen, aus denen sich die Erstattungsleistungen ergeben. Es liegt auch in der Verantwortung des Bundes, dafür zu sorgen, dass die tariflichen Lohnkostensteigerungen ausgeglichen werden. Diese Kosten werden mitnichten abgedeckt. Auch die Erstattungsleistungen für das gesamte Behandlungsspektrum einschließlich der Notfallmedizin kompensieren mitnichten die tatsächlich entstehenden Kosten für die qualitativ hochwertige Notfallversorgung der Bevölkerung. Aus Sicht von Landrat Martin Bayerstorfer und Mitgliedern des Krankenhausausschusses kann es nicht Aufgabe der Kommunen sein, das vom Gesetzgeber verursachte Defizit aufzufangen.