Erneuter Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Erding

Aufgrund von Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit im eigenen Kreisgebiet sowie im Nachbarlandkreis wurden durch das Veterinäramt Erding umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände eingeleitet. In der Gemeinde Oberding ist in einem gemischten Geflügelbestand der Ausbruch der Newcastle-Krankheit am Samstag den 16.05.2026 amtlich festgestellt worden. Die betroffene Geflügelhaltung ist durch das Veterinäramt des Landratsamtes Erding entsprechend der staatlichen Vorgaben umgehend gesperrt sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen verfügt worden. Die aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Geflügelbestandes ist bereits abgeschlossen. Insgesamt mussten dort ca. 500 Vögel verschiedener Arten gekeult werden.
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Eine Schutzzone (mit mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mindestens 10 km) wurden eingerichtet; eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Landratsamt Erding erlassen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (mehr als 250 Betriebe) werden schriftlich vom Veterinäramt des Landratsamtes Erding informiert.

Sämtliche geflügelhaltende Betriebe in der Schutzzone und eine Stichprobe der Geflügelhalter in der Überwachungszone werden seitens des Veterinäramtes in den kommenden Tagen in Augenschein genommen und ggf. beprobt. Die neu eingerichtete Schutzzone liegt im Bereich der Gemeinden Oberding und Moosinning sowie auch im Landkreis Freising. Die umliegende Überwachungszone erstreckt sich über den südlichen Teil der Gemeinde Eitting, das restliche Gebiet der Gemeinde Oberding sowie die Stadt Erding mit Ausnahme der östlichen Bereiche wie Indorf, Straß und Eichenkofen. Vollständig betroffen ist zudem die Gemeinden Moosinning, zudem große Teile der Gemeinden Neuching und Finsing. Teilbereiche der Schutzzone und Überwachungszone liegen außerhalb des Landkreises Erding, in den Landkreisen Freising, München und Ebersberg.  Die dortigen Veterinärämter wurden bereits entsprechend darüber unterrichtet.

Zusätzlich betroffen ist der Landkreis Erding, was die Restriktionen für Geflügelhaltungen betrifft, durch Ausbrüche der ND bei zwei großen Hähnchenmastbetrieben im westlichen Landkreis Mühldorf, da die deswegen festzusetzenden Überwachungszonen auch in den Landkreis Erding hineinreichen. Am 13. Mai 2026 hatte das Landratsamt Erding bereits nach dem ersten festgestellten Ausbruch eine Allgemeinverfügung hierzu erlassen. Aufgrund des zweiten festgestellten Ausbruchs hat das LRA Erding die Überwachungszone nun entsprechend erweitert. Östliche Teile der Gemeinde Taufkirchen und der Stadt Dorfen liegen hier aktuell in der Überwachungszone.

Die Einrichtung der Restriktionszonen bringen jeweils tierseuchenrechtliche Einschränkungen für die Geflügelhaltungen mit sich. So besteht in den Schutz- und Überwachungszonen u.a. Aufstallungspflicht.

Soweit Ausnahmen von den per Allgemeinverfügung angeordneten Beschränkungen erforderlich sind, sind diese beim Landratsamt Erding, Fachbereich Veterinärwesen, entsprechend zu beantragen. Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, welche krankheitsbedingte Auffälligkeiten bei ihren Tieren feststellen, sollen sich bitte umgehend beim Veterinäramt Erding melden.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Virus für den Menschen als ungefährlich gilt.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Allgemeinverfügung:
www.landkreis-erding.de/media/27333/260519-sonderamtsblatt_nr24.pdf